Sie kommen für den kostenfreien PoC Antigentest in Frage?
Mit Inkrafttreten der aktuellsten Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 voraussichtlich am 08.03.2021 besteht neben bestimmten Personenkreisen für jede Person, die den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit, sich in unserem Testcenter kostenfrei testen zu lassen.
Auf den kostenfreien Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes hat man als Versicherter der gesetzlichen, aber auch der privaten Krankenversicherung:
Wortlaut der Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit:
Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) Vom 27. Januar 2021
Wir führen die Tests in der Praxis B unserer Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie im Ärztehaus, Goethestraße1, 47441 durch. Bitte folgen Sie im Ärztehaus unseren Hinweisschildern.
Sollte der Test positiv sein, würden wir sofort auch einen PCR Test durchführen.
Sie können die Testgebühr vor Ort mit EC-Karte oder in bar bezahlen. Kreditkartenzahlungen können wir nicht entgegennehmen.
Button klicken und Termin auswählen.
Wunschtermin reservierenDas Ergebnis liegt in ca. 15-30 Minuten vor. Sie können das signierte Dokument Ihres Testergebnisses in Ihrem Doctolib Account abrufen, einsehen und für sich speichern oder ausdrucken.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.
Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Den PCR Test können wir ebenfalls in unserer Praxis durchführen.
Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko , dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.
Wir verwenden verschiedene zugelassene Antigen Tests, Sie können die Marke des Testkits zum Testzeitpunkt erfragen.
Die Tests sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
Es ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch ein oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Zumeist wenden wir den nasopharyngealen Abstrich (über die Nase) an.
Unsere Mitarbeiter können auch auf Besonderheiten Rücksicht nehmen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
Schnelltests führen wir nur bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).
Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin / ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.
Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.
Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirugie
Dres. Tschuck, Sandmann, Schuber, Schwarting
Praxis B
Goethestraße 1
47441 Moers